Digitale Fotografie

Das Recht auf das eigene Foto

Mit der digitalen Fotografie ist es einfacher geworden, von allem und jedem ein Bild zu machen. Was aber oft vergessen wird, ist, dass bestimmte Rechtsvorschriften dabei zu beachten sind. In Deutschland ist das vor allem das Recht am eigenen Bild, das eine Art Einschränkung des Rechts auf künstlerische Freiheit darstellt.

Zusammengefasst bedeutet es, dass man kein Bild einer Person ohne deren Zustimmung veröffentlichen darf. Als Zustimmung kann auch eine mündliche Vereinbarung oder eine Entlohnung gesehen werden. Ausgenommen sind so genannte Personen der Zeitgeschichte, wie Politiker oder Schauspieler, vor allem wenn sie in Ausübung ihres Berufes fotografiert werden.

Das Recht verbietet es nicht, ein Foto von einem Menschen zu machen, solange es nicht veröffentlicht wird, allerdings scheint sich die Rechtsprechung mehr dahin zu bewegen, dass auch das unter Umständen untersagt werden kann. Da das Fotografieren rechtlich als künstlerischer Akt bezeichnet wird, ist eine Abwägung notwendig. Als Veröffentlichung gilt übrigens auch das Posten auf Facebook, Instagram und in anderen sozialen Netzwerken. Immer mehr geschützt wird der private Raum: Sie ist es bei Strafe untersagt, Menschen in geschützten Räumen von außen zu fotografieren. Meistens geht es hier aber um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Untersagt ist es auch die Hilflosigkeit einer Person zur Schau zu stellen, beispielsweise eine bei einem Unfall eingeklemmte Person oder aber eine Aufnahme zu machen, die dem Ansehen der abgebildeten Person Schaden zufügen kann.

Davon sind vor allem die Straßenfotografen betroffen, die schon per Definition nicht vorher eine Erlaubnis einholen können. Man sollte aber immer fragen, ob man das Bild veröffentlichen darf.

ashe